Allgemeine Geschäftsbedingungen Nordsee SEO
Das Einzelunternehmen Nordsee SEO erbringt Dienstleistungen im Bereich des Suchmaschinen-‐Marketings und der Internetseitenoptimierung. Die Vertragsparteien sind sich der Besonderheiten des Verlinkungswesens bewusst und vereinbaren im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von Nordsee SEO, Einzelunternehmen, Inhaber Teelko Rinderhagen, Berliner Str 33 , 26506 Norden, Gerichtsstand Norden (nachfolgend Nordsee SEO genannt), die diese an Auftraggeber, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, erbringt.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Die Dienstleistungsbeschreibung des unter www.nordsee-seo.de abrufbaren Internetauftritts der Nordsee SEO dient zur Abgabe eines Angebotes auf Vertragsabschluss.
2. Erklärungen, die auf Abschluss des Vertrages gerichtet sind, bedürfen der Textform.
3. Der Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber das ihm von der Nordsee SEO übersandte Dienstleistungsangebot unterzeichnet und der Nordsee SEO zurücksendet oder per Telefax übermittelt. Bestandteil des Vertragsangebotes sind auch diese AGB.
§ 3 Leistungsbeschreibung
1. Nordsee SEO bietet ihre Optimierungsdienstleistungen sowohl auf den vom Kunden bereitgestellten Internetseiten (OnPage-‐Optimierung) wie auch außerhalb der Internetseiten des Auftraggebers (OffPage-‐ Optimierung) an. Soweit die Optimierung aus der Schaltung von Textbestandteilen besteht, stellt vorbehaltlich der Einzelleistung Texterstellung (§ 3 Abs. 4) der Auftraggeber den zu verwendeten Text wörtlich in Textform zur Verfügung.
2. Leistungsbeschreibung der OnPage-‐Optimierung
Im Rahmen der OnPage-‐Optimierung optimiert die Nordsee SEO den Internetauftritt und ggf. weitere vereinbarte Internetseiten des Auftraggebers anhand vom Auftraggeber vorgegebener Suchbegriffe bzw. Suchkriterien (im Folgenden Keywords), um eine verbesserte Positionierung in den Suchergebnisseiten des Internet-‐Suchdienstes Google und anderer zu erreichen. Bei entsprechender Vereinbarung erstellt sie hierzu zusätzliche Informationssites (z. B. Sitemaps). Die vorzunehmenden Änderungen werden dem Kunden auf Wunsch per Mail dargestellt.
Um die OnPage Optimierung zu gewährleisten, wird die Webseite des Auftraggebers über mehrere und unterschiedliche Online Tools ebenso wie rein händisch durch Mitarbeiter von Nordsee SEO überprüft.
3. Leistungsbeschreibung OffPage-‐Optimierung
a) Das Dienstleistungsangebot der OffPage-‐Optimierung umfasst die Schaltung von Verweisen auf die Internetseite(n) des Auftraggebers , die Erstellung von kostenpflichtigen Beiträgen und Kommentaren in im Internet freizugänglichen fortlaufenden Journalen / Blogs, auf ganz normalen Webseiten fremder Personen und auf Seiten die von Nordsee SEO durch Partner zur Verfügung gestellt sind und in virtuellen Diskussionsforen (Internetforen).
b) Detailbeschreibung Backlinking
Der Gegenstand der Dienstleistung Backlinking ist die Schaltung eines oder mehrerer Verweise (im Folgenden Backlinks, Links oder Textlinks) in Internetseiten von Nordsee SEOoder auf von ihr frei wählbaren Internetseiten für eine bestimmte Zeitdauer. Ein solcher Textlink ist ein aus einzelnen oder mehreren Wörtern bestehender Verweis auf eine andere Internetseite, der durch Anklicken eine Interaktion auslöst und eine andere Internetseite (hier die Seite des Auftraggebers oder andere Autoritätsseiten) aufruft. Die Schaltung eines Textlinks kann mit bzw. durch eine Applikation erfolgen. Die geschalteten Textlinks verweisen auf die Internetseiten des Auftraggebers, bzw. auf von ihm bezeichnete Seiten.
Der Kunde kann bei der Buchung von Backlinks auswählen, ob diese auf ungewisse Zeit (Mindestlaufzeit 24 Monate) zu einer monatlichen Miete erworben werden sollen. Oder ob es zu einem Kauf des Links (im Folgenden Kauflink) kommen soll. Bei Kauflinks versucht der Auftraggeber zu gewährleisten, dass der gesetzte Link mind. 12 Monate online bleibt. Danach kann es sein, dass durch erneute Vergütung, meist in geringerer Form eine Verlängerung herbei geführt wird. Andere solcher gesetzten Links bleiben auch ohne weitere Vergütung länger online.
Nordsee SEO und der Auftraggeber stimmen darin überein, dass aufgrund der suchmaschinen spezifischen algorithmischen Suchabläufe eine sofortige oder kurzfristige Entfernung der Backlinks nicht ohne beiderseitigen erheblichen Schaden möglich ist. Eine Entfernung der vorhandenen Textverweise kann monatlich nur in Höhe von ca. 10 % des Gesamtbestands der gebuchten Backlinks erfolgen. Die Abbauphase kann daher über das Ende der Vertragslaufzeit andauern. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Erstellung / Nichtentfernung eines Textverweises auf eine Internetseite des Auftraggebers auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit keine Schadenersatzansprüche auslösende Pflicht-‐ oder Rechtsgutsverletzung darstellt. Generell gilt als vereinbart, dass die tatsächliche Vertragslaufzeit mit Setzen des Letzten Links beginnt.
Auf die Verlinkung eines speziell gewünschten Ankertextes hat der Auftraggeber keinen Anspruch, kann aber entsprechende Wünsche äußern.
c) Detailbeschreibung Links auf Presell-‐Pages
Bei der Dienstleistung Links auf Presell-‐Pages erstellt Nordsee SEO auf einer ihrer oder fremden Internetseite einen Textlink, der auf eine Seite verweist, die die Nordsee SEO dem Auftraggeber zur Verfügung stellt und einen redaktionellen Artikel beinhaltet. Diese Seite verfügt über lediglich einen (max. drei Links) ausgehenden inhaltlichen Verweis zu ein und derselben Internetseite des Auftraggebers. Ggf. kann ein weiterer technischer Verweis zu Internetseiten des Serverbetreibers vorhanden sein. Der Textumfang des Redaktionsartikels kann zwischen 450 und 750 Wörter betragen. Der Auftraggeber kann den Namen, den Seitentitel, Überschriften und Abschnittsüberschriften, die Discription und die Keywords der Redaktionsartikel-‐Seite – soweit rechtlich zulässig – frei wählen und bis zu 3 Fotos verwenden.
4. Leistungsbeschreibung Texterstellung
Soweit der Auftraggeber keinen eigenen Text für Textverweise oder Beiträge erstellen will, bietet Nordsee SEO die kostenpflichtige Texterstellung an. Dabei verfasst sie den Textinhalt und stellt ihn dem Auftraggeber zur Nutzung während der Vertragslaufzeit zur Verfügung. Sie achtet nach Möglichkeit darauf, dass die Texte vor Erstellung nicht bereits im Internet veröffentlicht waren. Nach Ende der Vertragslaufzeit steht das ausschließliche Nutzungsrecht am Text dem Kunden zu.
5. Weitere Leistungen
Weitere Dienstleistungen bietet Nordsee SEO je nach Kundenbedarf an. Dabei kann es sich u.a. um Unternehmensberatung, Online-Marketing, Vertriebsunterstützung, Webdesign, Social Media-Aktivitäten oder Online Reputation-Management handeln.
§ 4 Mehrheit von Auftraggebern
1. Im Bereich der OffPage und OnPage-‐Optimierung ist Nordsee SEO berechtigt, benachbarte oder ähnliche Keywords verschiedener, auch branchenähnlicher und –gleicher Auftraggeber entsprechend zu betreuen. Nordsee SEO wird dabei nicht den Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines Anderen geben.
2. Der Auftraggeber erhält keine Exklusivität für Keywords. Nordsee SEO ist berechtigt, Textverweise (Backlinks) zu verschiedenen, branchenähnlichen und / oder –gleichen Auftraggebern auf derselben Internetseite zu setzen, ausgenommen davon sind eigene Microsites auf einer Presell-‐Page, hier sind nur weitere Verweise zu beispielsweise Autoritätsseiten möglich.
§ 5 Gewährleistung
1. Nordsee SEO ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Leistungen entsprechend der Leistungsbeschreibung genutzt werden können und die dort beschriebene Funktion erfüllen.
2. Nordsee SEO übernimmt keine Gewähr dafür, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerk-‐ oder Serverdienstleistungen stets ohne Unterbrechungen und fehlerfrei erfolgen bzw. ausreichend vorhanden sind.
3. Sind die von Nordsee SEO erbrachten Dienstleistungen mangelhaft, teilt dies der Auftraggeber Nordsee SEO unverzüglich unter ausführlicher Mangelbeschreibung mit. Nordsee SEO ist sodann zur Nachbesserung berechtigt. Diese erfolgt bei der OffPage-‐Optimierung durch Neusetzen oder Veränderung der Textverweise (Backlinks) und bei der OnPage-‐Optimierung durch erneute Analyse und ggf. Modifikation der Internetseite(n) des Auftraggebers.
4. Der Auftraggeber räumt Nordsee SEO drei Nachbesserungsversuche ein, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung beiderseitiger Interessen eine sofortige Kündigung des Vertragsverhältnisses erfordern.
5. Die Gewährleistung von Nordsee SEO ist auf 12 Monate beschränkt.
6. Im Bereich des Backlinkings garantiert Nordsee SEO nicht die ständige Verfügbarkeit und ständige Korrektheit der Linkschaltung.
7. Nordsee SEO weist den Auftragnehmer ausdrücklich darauf hin, dass sie mit dem Betreiber der Suchmaschine Google in keiner direkten geschäftlichen Beziehung steht und insbesondere keinen Einfluss auf die Erstellung der Suchergebnisse, die Vergabe von PageRanks, oder die Aufnahme von Webseiten in den Suchindex hat diese daher nicht garantiert. Ferner weist sie daraufhin, dass der Stellenwert einer Internetseite (PageRank) durch einen von Google Inc. geschützten Algorithmus bestimmt wird, der zu vorher nicht bekannten Zeitpunkten jederzeit aktualisiert werden kann.
Der PageRank kann sich daher jederzeit verändern, ansteigen, gleich bleiben oder abfallen. Vorbehaltlich der erfolgsbezogenen Top-‐10 Platzierung garantiert Nordsee SEO nicht, dass der PageRank für eine bestimmte Seite zu irgendeinem Zeitpunkt einen bestimmten Wert erreicht, einnimmt oder behält.
8. Die Veröffentlichung einer Webseite und deren Positionierung in den Suchergebnissen liegt allein im Ermessen des jeweiligen Suchdienstanbieters. Nordsee SEO übernimmt deshalb keine Gewähr für die Veröffentlichung einer Webseite durch einen bestimmten Suchdienstanbieter oder das Erreichen einer bestimmten Positionierung in den Suchergebnissen und haftet auch nicht im Falle einer Nichtveröffentlichung oder Löschung der Webseite durch einen oder mehrere Suchdienste.
§ 6 Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse
1. Die urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse an den von Nordsee SEO erstellten Webseiten und Inhalten stehen Nordsee SEO zu, soweit diese die Nutzungsbefugnisse nicht ausdrücklich dem Auftraggeber eingeräumt hat.
2. Erfolgt die Domainanmeldung im Namen von Nordsee SEO, erhält der Auftraggeber kein automatisches Nutzungsrecht an der Domain.
3. Erfolgt die Domainanmeldung im Namen des Auftraggebers, ist Nordsee SEO berechtigt, im Fall des Zahlungsverzuges oder bei Vorliegen eines außerordentlichen Kündigungsgrundes gemäß § 9 Abs. 6 dieser AGB die Domain bei der Registrierungsstelle abzumelden oder sie auf den eigenen oder einen Dritten Namen zu übertragen.
§ 7 Preise, Zahlungen, Fälligkeit, Rechnungsstellung
1.Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.Unsere Rechnungen enthalten diesen Hinweis ebenfalls.
2. Nordsee SEO rechnet nach Wunsch des Auftraggebers über die von ihr erbrachten Dienstleistungen ab. Die Abrechnung erfolgt wie im Angebot angegeben.
3. Rechnungen von Nordsee SEO sind sofort ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Es sei denn im Angebot ist eine andere Fälligkeit vereinbart.
§ 8 Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von Nordsee SEO aufrechnen.
§ 9 Vertragslaufzeit & Kündigung
1. Die Mindestvertragslaufzeit einer OnPage-‐Optimierung (vgl. § 3 Abs. 2) entspricht der Laufzeit des entsprechenden Angebots. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die im Angebot festgelegten Monate, soweit der Auftraggeber nicht in einer Frist von 4 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt.
2. Die Mindestvertragslaufzeit einer OffPage-‐Optimierung (vgl. § 3 Abs. 3) entspricht der Laufzeit des entsprechenden Angebots. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die im Angebot festgelegten Monate, soweit der Auftraggeber nicht in einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt.
3. Nordsee SEO ist im Fall des Vorliegens eines wichtigen Grundes zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
Ein solcher wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt oder ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, Ansprüche des Auftraggebers gepfändet wurden und die Pfändung nicht binnen 2 Wochen aufgehoben wurde, der Auftraggeber die Bestimmungen über die Zusätzlichkeit der auf den Rankingseiten eingestellten Inhalte und Begriffe nicht einhält, gegen wesentliche Vertragspflichten, z. B. die Geheimhaltungspflicht des § 17 verstößt oder der Auftraggeber von Nordsee SEO zur Realisierung seiner Ziele ein rechtswidriges Verhalten erwartet.
Ein solcher wichtiger Grund wird auch vermutet, wenn Dritte die Zulässigkeit der durch den Auftraggeber angemeldeten Keywords und Seiteninhalte etwa als Marken-‐ oder Urheberrechtsverletzung erfolgreich gerichtlich angreifen oder ein solcher Angriff mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolgsversprechend ist.
4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10 Verantwortlichkeit, Freistellung
1. Nordsee SEO prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des Auftraggebers Rechte Dritter verletzen und weist den Auftraggeber ausdrücklich daraufhin, dass dieser für die Zulässigkeit der von ihn bereitgestellten Webseiten und vom ihm angegebenen Suchbegriffe und -‐inhalte allein verantwortlich ist, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
2. Nordsee SEO behält sich das Recht vor, solche Keywords oder Aufträge abzulehnen, und nicht für die Optimierung zu verwenden, die offensichtlich rechtswidrig sind bzw. gegen die guten Sitten verstoßen. Nordsee SEO weist den Auftraggeber ausdrücklich daraufhin, dass sie keine eigene rechtliche Prüfung der Keywords oder sonstigen Seiteninhalte durchführt. Sie ist zwar dazu berechtigt, aber nicht verpflichtet.
3. Der Auftraggeber stellt Nordsee SEO von allen Ansprüchen Dritter die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber unzulässige Keywords, Marken, Kennzeichen und sonstige gewerbliche Schutzrechte aller Art sowie sonstige Inhalte verwendet, frei.
§ 11 Mitwirkung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet Nordsee SEO alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen bereit zu stellen. Hierzu stellt der Auftraggeber Nordsee SEO einen Zugriff auf einen Webaccount bzw. Serverzugang (FTP-‐Zugriff) bereit und willigt ein, dass Nordsee SEO den Datenbestand feststellt, protokolliert und bearbeitet, soweit dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist. Der Auftraggeber übermittelt Nordsee SEO die Zugangsdaten zu sämtlichen Google Accounts, wie Webmaster Tools, Analytics usw.
2. Kommt der Auftraggeber diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Nordsee SEO von ihrer Leistungspflicht befreit.
3. Der Auftraggeber teilt Nordsee SEO unternehmensbezogene Änderungen, die für die Dienstleistung von Nordsee SEO relevant sind (z.B. Namens-‐, Rechtsform-‐, Angebots-‐ oder Anschriftsänderung) unverzüglich mit.
§ 12 Teilleistung
Nordsee SEO ist zu Teilleistungen berechtigt.
§ 13 Erfüllungsgehilfen
Nordsee SEO ist berechtigt, ihre Dienstleistung von hinreichend fachkundigen und qualifizierten Dritten ausführen zu lassen, ohne dies dem Auftraggeber vorab anzuzeigen.
§ 14 Annahmeverzug des Auftraggebers
1. Nimmt der Auftraggeber die im Auftrag gegebene Dienstleistung nicht an, kann Nordsee SEO pauschalisierten Schadenersatz in Höhe der im Erbringungsfall angefallenen Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendung in Höhe von 25 % der Vergütungshöhe verlangen.
2. Für die Dauer des Annahmeverzuges hat der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe von 75 % des Einzelpreises pro Textverweis (Backlink, Mietlink, Kauflink) zu leisten.
3. Das Recht Nordsee SEO, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen, bleibt ebenso unberührt wie das Recht des Auftraggebers, nachzuweisen, dass ein Schaden der Nordsee SEO tatsächlich gar nicht oder in dieser Höhe entstanden ist, oder ersparte Aufwendung in größerem Aufmaß entstanden wären.
§ 15 Haftung
1. Nordsee SEO schließt ihre Haftung für einfache fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen ihrer Erfüllungsgehilfen.
2. Für die Widerbeschaffung von Daten haftet Nordsee SEO nur, wenn der Auftraggeber sicher gestellt hat, dass diese Daten auch in maschinenlesbarer Form bereit gehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 16 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich mit der Erhebung, Speicherung Änderung und Weitergabe an Dritte von personen-‐ und unternehmensbezogenen Daten einverstanden, soweit dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist. Nordsee SEO erklärt, alle personen-‐ oder unternehmensbezogenen Daten für keine anderen Zwecke als der Durchführung und Abrechnung Ihrer Dienstleistungen zu verwenden.
§ 17 Geheimhaltung
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Vertragsdurchführung von Nordsee SEO bekannt gewordenen Geschäfts-‐ und Betriebsgeheimnisse sowie alle weiteren als vertraulich bezeichneten Informationen geheim zu halten. Als vertraulich gelten insbesondere alle Informationen, die der Auftraggeber erst nach Anmeldung in seinem Kundenprofil einsehen kann. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologien der Suchmaschinen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, hauptsächlich gilt diese aber für die Kenntniserlangung der gesetzten Links, Mietlinks oder Kauflinks und der damit verbundenen Internetseiten und URL´s. Diese Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer von 2 Jahren über das Vertragsende hinaus, sofern keine abweichende Individualvereinbarung getroffen ist.
2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Optimierung seiner Webseiten oder sonstige Ergebnisse der Dienstleistung von Nordsee SEO zu vervielfältigen, auf andere Webseiten zu übertragen oder Dritten zugänglich zu machen.
Zur Sicherstellung der gegenseitig zu wahrenden Vertraulichkeit schließen die Vertragspartner daher mit jeder Vertragsunterzeichnung folgende Vereinbarung. Diese Vereinbarung ist generell für alle Projekte gültig.
a) Unter „Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung wird sämtliches Wissen von Nordsee SEO verstanden, das sie den Auftraggebern in mündlicher, schriftlicher oder gegenständlicher Form zugänglich gemacht hat oder noch zugänglich machen wird.
b) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die empfangenen Informationen vertraulich zu behandeln, sie nicht an Dritte weiterzugeben, seinen Kunden, Mitarbeitern und ggf. seinen Subunternehmern eine entsprechende Verpflichtung aufzuerlegen. Der Auftraggeber wird zur Wahrung der Vertraulichkeit zumindest die in eigenen Angelegenheiten übliche Sorgfalt anwenden.
c) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, wenn und soweit sie gegenüber von Behörden oder Gerichten angefordert werden. Wenn sich der Geschäftspartner auf diesen vorgenannten Ausnahmetatbestand beruft, ist der Geschäftspartner für diesen beweispflichtig. Vor einer Veröffentlichung oder Weitergabe von Informationen an Dritte unter Berufung auf vorstehende Ausnahmetatbestände ist Nordsee SEO schriftlich zu Unterrichten unter Nennung der Namen der Behörden und der entsprechenden Personen.
d) Nordsee SEO behält sich alle Rechte an seinen Informationen vor, insbesondere für den Fall der Patenterteilung, der Gebrauchsmustereintragung oder des Markenschutzes.
e) Der Auftraggeber wird empfangene Unterlagen auf Wunsch unverzüglich zurückgeben und keine Kopien zurückbehalten, oder an Eides Statt deren Löschung bestätigen.
f) Vorliegende Geheimhaltungsverpflichtung begründet keinerlei Benutzungsrechte hinsichtlich der empfangenen Informationen; hierzu bedarf es einer gesonderten Vereinbarung.
g) Die Verpflichtung der Wahrung der Vertraulichkeit erlischt 2 Jahre nach Abschluss des jeweiligen Projekts.
h) Bei Bekanntwerden der Nichteinhaltung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.000 EUR je Einzelfall, fällig.
§ 18 Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-‐Kaufrechts.
2. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Norden vereinbart.
§ 19 Salvatorische Klausel, Abweichungen und Änderungen
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen ebenso der Textform, wie Abweichungen von diesen AGB.
2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die in rechtlich zulässiger Weise den wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.
3. Nordsee SEO ist berechtigt, ihre AGB zu ändern oder zu ergänzen, sofern der Auftraggeber hierzu sein Einverständnis erklärt. Sie wird den Auftraggeber über geplante Veränderungen ihrer AGB spätestens einem Monat vor dem geplanten Veränderungszeitpunkt in Textform unter Hervorhebung der veränderten Bestimmungen über die geplanten Änderungen oder Ergänzungen informieren. Das Einverständnis des Auftraggebers gilt als erteilt, wenn er nicht innerhalb eines Monats ab Zugang der Bekanntgabe der Änderung oder Ergänzung widerspricht.
Stand Januar 2020